Gefahrstoffe

Nach der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV) hat der Arbeitgeber zu ermitteln, bei welchen in seinem Betrieb verwendeten Stoffen, es sich um Gefahrstoffe handelt. Er muss prüfen, ob Stoffe durch weniger schädliche ersetzt werden können und ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe erstellen.

Gehen von Arbeitsverfahren trotz optimaler Gestaltung nach Stand der Technik Gefahren für Mensch und Umwelt aus, müssen Maßnahmen zum Arbeitsschutz festgelegt werden. Dazu muss der Arbeitgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Darauf aufbauend sind die arbeitsplatz- und stoffbezogenen Betriebsanweisungen zu erstellen.

Die Mitarbeiter sind dann anhand der Betriebsanweisungen über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen, die beim Umgang mit den entsprechenden Gefahrstoffen zu berücksichtigen sind, einzuweisen und regelmäßig zu unterweisen.

AJOUR unterstützt Sie bei der

  • Ermittlung der Gefahrstoffe
  • Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses
  • Beurteilung der Arbeitsverfahren hinsichtlich des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
  • Erstellung von arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisungen
  • Erstellung eines Unterweisungsplans
  • Gefahrstoffschulung für Ihre Mitarbeiter

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen für Sie zur Verfügung.

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